Verpackungsverordnung PPWR – Informationen und Nachweise

Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) gelten neue einheitliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) 2025/40 verfolgt insbesondere das Ziel, den Einsatz von Verpackungen zu reduzieren, deren Recyclingfähigkeit zu verbessern und Wertstoffe möglichst lange im Kreislauf zu halten. Abhängig von der jeweiligen Rolle innerhalb der Liefer- und Vertriebskette ergeben sich daraus unterschiedliche Anforderungen für Unternehmen.


Welche Anforderungen ergeben sich aus der PPWR?

Welche Verpflichtungen ein Unternehmen erfüllen muss, hängt unter anderem davon ab, ob Verpackungen hergestellt, importiert, unter eigenem Namen beziehungsweise eigener Marke angeboten oder verpackte Waren innerhalb eines EU-Mitgliedstaates erstmals bereitgestellt werden.

Nachfolgend stellen wir Ihnen Informationen und verfügbare Nachweise zu den von uns eingesetzten Verpackungsmaterialien übersichtlich zur Verfügung.


Nachweise zu unseren Verpackungsmaterialien