DOC-PPWR-001
Nachweis für die Faltkartonagen mit den IDs 200, 201, 203 und 412.
Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) gelten neue einheitliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) 2025/40 verfolgt insbesondere das Ziel, den Einsatz von Verpackungen zu reduzieren, deren Recyclingfähigkeit zu verbessern und Wertstoffe möglichst lange im Kreislauf zu halten. Abhängig von der jeweiligen Rolle innerhalb der Liefer- und Vertriebskette ergeben sich daraus unterschiedliche Anforderungen für Unternehmen.
Welche Verpflichtungen ein Unternehmen erfüllen muss, hängt unter anderem davon ab, ob Verpackungen hergestellt, importiert, unter eigenem Namen beziehungsweise eigener Marke angeboten oder verpackte Waren innerhalb eines EU-Mitgliedstaates erstmals bereitgestellt werden.
Nachfolgend stellen wir Ihnen Informationen und verfügbare Nachweise zu den von uns eingesetzten Verpackungsmaterialien übersichtlich zur Verfügung.
Nachweis für die Faltkartonagen mit den IDs 200, 201, 203 und 412.
Dokumentation der Faltkartonagen mit den IDs 901 und 940.
Einwellige Kartons im Format 200 x 200 x 200 mm.
Einwellige Kartons im Format 300 x 300 x 300 mm.
Nachweis zum eingesetzten Klebeband gemäß REACH und RoHS.
Angaben zu den von uns verwendeten Luftpolsterfolien.
Luftpolsterfolie im Format 150 x 0,10 mm / 250 m.
Nachweis zum eingesetzten Schrenzpapier als Füllmaterial.